Die thermische Verwertung von Abfällen stellt eine wesentliche Stütze der österreichischen Abfallbewirtschaftung dar und trägt nachhaltig zum Klimaschutz bei, da sie entlastend auf die Emmission von Treibhausgasen wirkt. Basierend auf Gesetzen und Normen (etwa der Abfallverbrennungsverordnung) existieren heute breit akzeptierte hohe Standards.
Die erfolgreiche Strategie und die Erfahrungen in der Abfallwirtschaft sind auch im österreichischen Masterplan Umwelttechnologie verankert.
In Österreich wird die
Verbrennung von Abfällen umfassend durch die Abfallverbrennungsverordnung (AVV) geregelt. Die AVV gilt für gefährliche und nicht gefährliche Abfalle, die in Verbrennungsanlagen oder in Mitverbrennungsanlagen (Anlagen mit dem Hauptzweck der Energieerzeugung oder der Produktion stofflicher Erzeugnisse) verbrannt werden.
Die AVV enthält v. a. Grenzwerte für Emissionen in die Luft sowie Vorgaben zu deren Einhaltung. Weiters werden in der AVV Grenzwerte für die Schadstoffgehalte von Abfällen, die in Zementanlagen, Kraftwerken und sonstigen Mitverbrennungsanlagen verbrannt werden, festgelegt. Darüber hinaus finden sich in der AVV detaillierte Vorgaben zur Probenahmeplanung, Probenahme und Durchführung der Untersuchungen von Abfällen, die in Mitverbrennungsanlagen verbrannt werden.
Ebenfalls festgelegt werden in der AVV die Anforderungen für das Vorliegen des Abfallendes von Ersatzbrennstoffen. Dabei wird zwischen Ersatzbrennstoffprodukten aus Holzabfällen und sonstigen Ersatzbrennstoffprodukten unterschieden. Die Grenzwerte orientieren sich an der Zusammensetzung von vergleichbaren konventionellen Brennstoffen.
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Quellen und weiterführende Informationen:
BMNT: https://www.bmlfuw.gv.at/greentec/abfall-ressourcen/behandlung-verwertung/behandlung-thermisch.html
Weißbuch „Thermische Restmüllbehandlung in Österreich“, 2. Aktualisierte Auflage
Ein gemeinsames Projekt des BMLFUW und Umweltbundesamt