Boden und Altlastensanierung in Österreich: eine Erfolgsgeschichte

Als Altlasten werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden können. Die Ursachen dafür können eine unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen bzw. der unsachgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sein. Durch Anreicherung von Schadstoffen in den Medien Boden, Wasser und Luft kann es zu erheblichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und auf die Vitalität der Tier- und Pflanzenwelt kommen.

Die am häufigsten vorkommenden Gefahren sind

  • Verunreinigung des Trinkwassers mit Schadstoffen
  • Explosionsgefahr durch Methangasanreicherung in Räumlichkeiten
  • orale Aufnahme von Schadstoffen durch direkten Kontakt
  • das Einatmen von staubgebundenen Schadstoffen
  • Anreicherung von Schadstoffen in Nutzpflanzen.
© Klimafonds_Ringhofer

In Österreich werden Altablagerungen und Altstandorte, die als Verdachtsflächen gemeldet wurden und bei denen tatsächlich eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgeht, als Altlasten in den Altlastenatlas eingetragen. Dieser kann auf den Websites der Umweltbundesamt GmbH eingesehen werden.

Die Sanierung von Altlasten zeigt beträchtliche Effekte auf die Umwelt:

  • Verunreinigungen des Grundwassers werden vermieden – somit werden unsere Trinkwasser-Reserven geschützt
  • mehr als 10 Mio. Tonnen kontaminiertes Ablagerungs- und Untergrundmaterial wurden entfernt
  • Die bisherigen Altlastensanierungsmaßnahmen umfassen Flächen im Gesamtausmaß von mehr als 1.000 ha. Ehemals kontaminierte Brachflächen konnten nach Sanierungsmaßnahmen wieder genutzt werden
  • Mit Altlastensanierungsmaßnahmen konnte der Ausstoß von klimarelevantem Methangas aus Altablagerungen unterbunden werden. Die Altlastensanierung leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen aus Deponien um mehr als 80
% gegenüber 1990

Auf internationaler Ebene ist das Umweltbundesamt seit 1996 Hauptansprechpartner der Europäischen Umweltagentur im Bereich Altlasten. Weiteres Interessengebiet ist die Beteiligung an Projekten der Forschungsrahmenprogramme der Europäischen Union und die Kooperation mit Beitrittsländern zur Europäischen Union zur Vermittlung der Umweltstandards.

Die rechtliche Grundlage zur Führung des Altlastenatlas bildet das Altlastensanierungsgesetz. Der Altlastenatlas wird als Verordnung im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Die fachliche Grundlage für die Ausweisung im Altlastenatlas stellt eine Gefährdungsabschätzung durch das Umweltbundesamt dar.

Wird nach Abschluss von Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen nachgewiesen, dass von einer Altlast keine erhebliche Umweltgefährdung mehr ausgeht, wird die Altlast als saniert oder gesichert gekennzeichnet. Auf der Webseite des Umweltbundesamtes können sowohl die Eintragungen für bisher ausgewiesene bestehende Altlasten, als auch sanierte Altlasten eingesehen werden.

x