Der Cleantech-Cluster lädt Sie zu einem kostenlosen CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) Onlineseminar ein, wobei Ihnen alle wichtigen Informationen betreffend CBAM übermittelt werden. Im Anschluss findet eine umfangreiche Fragerunde statt.
Was ist CBAM?
Ab 1. Jänner 2026 müssen für von CBAM erfasste Waren auch CBAM-Zertifikate erworben werden, wodurch erstmals eine Bepreisung von THG-Emissionen, die bei der Produktion der erfassten importierten Waren aufgetreten sind, stattfindet.
Da habe ich noch genug Zeit – Wieso soll ich mich damit beschäftigen?
Bereits am 1. Oktober 2023 startet die Übergangsphase. Während der Übergangsphase bestehen für Einführer von CBAM-Waren Berichtspflichten, jedoch müssen zu diesem Zeitraum noch keine CBAM-Zertifikate erworben werden. Der erste Bericht muss bis spätestens 31. Jänner 2024 abgegeben werden.
Wer ist davon betroffen?
Unternehmen die bestimmte Warengruppen außerhalb der EU einführen möchten.
Welche Waren sind davon betroffen?
- Düngemittel (einschließlich Vorprodukten, u. a. Ammoniak, Kaliumnitrat)
- Zement (auch Ziegel und Tonerdezement, anderer kaolinhaltiger Ton und Lehmwaren)
- Eisen (agglomerierte Eisenerze und -konzentrate) und Stahl (einschließlich nachgelagerter Produkte)
- Aluminium (einschließlich nachgelagerter Produkte)
- elektrische Energie
- Wasserstoff