EEGs: Energie erneuerbar produzieren und lokal teilen

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Seit Sommer 2021 können sich Bürger:innen zu Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEG) zusammenschließen und erneuerbare Energie, sowohl Strom als auch Wärme, über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinschaftlich produzieren, speichern, verkaufen und verbrauchen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Energiegemeinschaften ermöglichen gerade in Zeiten steigender Energiepreise finanzielle Unabhängigkeit und schaffen auch langfristige Planungssicherheit.
Erneuerbare-Energiegemeinschaft_Illustration
© Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften, Klima- und Energiefonds
Charakteristisch für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften der Zukunft sind die räumliche Nähe zwischen Erzeugungsanlage(n) und Verbraucher:innen sowie die Nutzung erneuerbarer Energie unter Einbeziehung des öffentlichen Netzes.

Eigenen Strom erzeugen und mit den Nachbar:innen teilen, unabhängig werden von den Preissprüngen der internationalen Energiemärkte, sichere Selbstversorgung auch in Notzeiten – die Idee der Energiegemeinschaften beflügelt schon seit längerem die Fantasie vieler Bürger:innen. Erneuerbare Energiegemeinschaften sollen einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten, zudem soll das Stromsystem insgesamt effizienter werden, wenn immer mehr elektrische Energie nicht über weite Strecken transportiert, sondern lokal produziert und lokal verbraucht wird. Auch bei einem energiepolitischen Hintergrundgespräch des Forums Versorgungssicherheit (einer Plattform von fünf Verteilernetzbetreibern) Mitte November wurde die Bedeutung der Erneuerbaren Energiegemeinschaften für die Erreichung der Klimaziele betont. „Die österreichische Klimastrategie setzt zu Recht große Hoffnungen in die Erneuerbaren Energiegemeinschaften“, sagte Brigitte Ederer, Sprecherin des Forums Versorgungssicherheit.

In der Praxis gibt es sehr unterschiedliche Anforderungen, es stehen auch unterschiedliche Modelle von Gemeinschaften zur Auswahl: Schon in der Vergangenheit gab es das Modell der Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen, wo sich alle Teilnehmenden innerhalb eines Gebäudes oder eines Objekts befinden. Dabei wird der Strom – zum Beispiel von gemeinsam finanzierten PV-Modulen auf dem Dach – unter allen Mietern aufgeteilt. Allfälliger zusätzlicher Bedarf kommt aus dem öffentlichen Netz. Für die Energie, die im Haus verbraucht wird, müssen weder Netzgebühren noch Abgaben wie die Elektrizitätsabgabe oder die Ökostromabgabe abgeführt werden. Ein wichtiges Zukunftsmodell sollen die Erneuerbaren Energiegemeinschaften sein, bei denen dezidiert die Stromerzeugung aus ausschließlich erneuerbaren Quellen Voraussetzung ist. Je nach Umfang kann eine Erneuerbare Energiegemeinschaft lokal sein (innerhalb des Versorgungsbereichs einer Trafostation) oder regional (innerhalb des Versorgungsgebiets eines Umspannwerks). Die Erneuerbaren genießen ebenfalls reduzierte Netznutzungsentgelte und sind von einigen Abgaben befreit. Die dritte Form, die das Gesetz vorsieht, ist die Bürgerenergiegemeinschaft. Sie ist geografisch nicht beschränkt, Strom kann quer durch das Bundesgebiet überall in Österreich bezogen oder geliefert werden. Diese Gemeinschaften stellen keinen Anspruch auf Klimaschutz, es gibt keine Beschränkung auf Erneuerbare Energien.

Als Verantwortliche für die Abrechnung müssen die Netzbetreiber berechnen, welcher Anteil an Erzeugung und Verbrauch jeweils den einzelnen Teilnehmenden zugeordnet werden muss. Eine zusätzliche Schwierigkeit wird auf die Netzbetreiber zukommen, wenn ab 2024 die Mehrfachteilnahme ermöglicht wird. Sowohl Verbraucher:innen als auch Produzierende können dann Mitglieder in mehreren Erneuerbaren Energiegemeinschaften sein. Und: Grundsätzlich würden die Verteilernetzbetreiber Energiegemeinschaften auch unterstützen, das wurde auch beim Hintergrundgespräch betont, jedoch müsse das Stromsystem insgesamt effizienter werden, wenn immer mehr elektrische Energie nicht über weite Strecken transportiert, sondern lokal produziert und lokal verbraucht werde.

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