Beschreibung laut Bildungsanbieter:in: „Ausbildungskurs für die Sammlung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle gemäß § 26 Abs. 6 AWG 2002 und ÖWAV-Regelblatt 521 richtet sich insbesondere an Erlaubniswerber zur Sammlung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen und an Personen, die im Zuge der Antragstellung als betrieblich Verantwortliche gemäß § 26 Abs. 6 AWG 2002 namhaft gemacht werden.
Inkl. Abschlussprüfung.“