Die Gewerbeordnung verpflichtet Unternehmen im Rahmen der sog. § 82b-Prüfung, die Genehmigungssituation Ihrer bewilligungspflichtigen Anlagen mindestens alle 5 bzw. 6 Jahre zu überprüfen. Damit muss die Einhaltung des Genehmigungskonsenses nachgewiesen werden. Mit der Novelle der Gewerbeordnung im Jänner 2015 wurden die Anforderungen an § 82b-Berichte umfassender geregelt und auch Strafbestimmungen vorgesehen. Für Betriebe mit einer Vielzahl von Genehmigungsbescheiden ist die Bescheid-Konsolidierung gemäß Umweltmanagementgesetz interessant. Damit kann die Genehmigungssituation und Rechtssicherheit für Betriebe und Behörden verbessert werden.
KEC hat maßgeblich an der Entwicklung der Bescheid-Konsolidierung mitgewirkt und ist das führende Beratungsunternehmen mit
der größten Erfahrung in diesem Bereich.
Inhalt:
• Grundlagen Betriebsanlagenrecht (Gewerbeordnung und zugehörige Verordnungen)
• Aktuelle Anforderungen seit 01.01.2015 und Vorgangsweise bei der § 82b-Überprüfung
• Grundlagen und Durchführung einer Konsolidierung gem. UMG
• Praktische Übungen in Form von Workshops und Beispiele aus der Praxis